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Urlaubsansprüche jetzt klar regeln

Mit dem Frühjahr rücken die nächsten Ferienzeiten näher – und damit auch kurzfristige Urlaubsanfragen aus dem Team. Damit Sie als Kita-Leitung souverän reagieren, lohnt es sich, die Urlaubsansprüche jetzt klar und einheitlich zu regeln.

Bianca Kessel

12.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Stimmen Sie sich dazu frühzeitig mit Ihrem Träger ab. Klären Sie gemeinsam die grundsätzliche Urlaubsplanung und typische Sonderfälle. Diese Absprachen geben Ihnen Sicherheit im Alltag und zeigen Ihrem Team, dass Leitung und Träger verlässlich zusammenarbeiten.

Kommt es vor, dass eine Kollegin oder ein Kollege während des Urlaubs erkrankt, greift § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Ärztlich attestierte Krankheitstage dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet und müssen gutgeschrieben werden. Wichtig ist dabei, dass der Urlaub nicht eigenmächtig verlängert wird. Jede Änderung ist mit Ihnen bzw. dem Träger abzustimmen.

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