In der Probezeit

Urlaub in der Probezeit: Prüfen Sie Anträge fair und rechtssicher

Ende September sind in vielen Kitas neue MitarbeiterInnen noch in der Probezeit. Gerade nach dem Start ins neue Kita-Jahr kann dann schnell die Frage auftauchen: Darf eine neue KollegIn jetzt schon Urlaub nehmen? Viele Leitungen gehen zunächst davon aus, dass Urlaub in der Probezeit ausgeschlossen ist. Das stimmt so aber nicht.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

17.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Hanna Schneider leitet die Kita „Sonnenschein“. Eine neue MitarbeiterIn ist seit 5 Monaten im Team und bittet um 2 Tage Urlaub. Sie möchte zur Hochzeit ihrer Schwester fahren. Frau Schneider ist unsicher: Muss sie diesen Urlaub in der Probezeit überhaupt gewähren?

Auch in der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch

Nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht der volle Jahresurlaub erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet aber nicht, dass MitarbeiterInnen vorher gar keinen Urlaub nehmen dürfen. Sie erwerben für jeden vollen Beschäftigungsmonat einen Teilanspruch: 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.

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