Hanna Schneider leitet die Kita „Sonnenschein“. Eine neue MitarbeiterIn ist seit 5 Monaten im Team und bittet um 2 Tage Urlaub. Sie möchte zur Hochzeit ihrer Schwester fahren. Frau Schneider ist unsicher: Muss sie diesen Urlaub in der Probezeit überhaupt gewähren?
Auch in der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch
Nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht der volle Jahresurlaub erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet aber nicht, dass MitarbeiterInnen vorher gar keinen Urlaub nehmen dürfen. Sie erwerben für jeden vollen Beschäftigungsmonat einen Teilanspruch: 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.
