Betriebsbedingte Kündigungen – Voraussetzungen

Prüfen Sie die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung

Ostdeutsche Bundesländer warnen bereits vor einem regelrechten Kita-Sterben: In Sachsen-Anhalt und Thüringen sinken die Kinderzahlen so stark, dass Einrichtungen schließen – Dresden etwa plant nach Medienberichten bis zu 33 Kita-Schließungen. […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

17.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Ostdeutsche Bundesländer warnen bereits vor einem regelrechten Kita-Sterben: In Sachsen-Anhalt und Thüringen sinken die Kinderzahlen so stark, dass Einrichtungen schließen – Dresden etwa plant nach Medienberichten bis zu 33 Kita-Schließungen. Wo Gruppen oder ganze Standorte wegfallen, geraten betriebsbedingte Kündigungen schnell auf die Tagesordnung. Als Kita-Leitung sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen bei einem solchen Schritt erfüllt sein müssen.

Krippengruppe fällt weg

In der Kita „Abenteuerland“ sinken die Anmeldezahlen kontinuierlich, besonders im Krippenbereich. Der Träger beschließt, eine der beiden Krippengruppen zum nächsten Kita-Jahr zu schließen; dadurch entfallen 2,5 Fachkraftstellen. Die Leitung soll dem Träger Vorschläge machen, wem gekündigt werden soll, und fühlt sich davon überfordert.

Rechtsgrundlage: KSchG

Ist in Ihrer Kita das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar (mehr als 10 MitarbeiterInnen, Beschäftigungsdauer länger als 6 Monate), müssen betriebsbedingte Kündigungen sozial gerechtfertigt sein, um eine gerichtliche Überprüfung zu bestehen.

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