Mehrere Kinder, eine Inklusionsbegleitung? Wann ein „Pooling“ zulässig ist
Eine Inklusionsbegleitung für mehrere Kinder ist grundsätzlich denkbar, auch dann, wenn jedes dieser Kinder einen eigenen Förderbedarf hat. Dennoch stehen Sie als pädagogische Fachkraft in kritischen Situationen manchmal allein da: Ein von der Inklusionsbegleitung betreutes Kind "flippt völlig aus" und geht auf ein anderes Kind los. Zeitgleich braucht das zweite von ihr betreute Kind Unterstützung bei einem Angebot. Hier kommt die Bündelung von Assistenzleistungen im Kita-Alltag an ihre Grenzen.
Judith Barth
24.09.2026 ·
2 Min Lesezeit
Tipp 1: Prüfen Sie den Bedarf und die Bewilligung für jedes Kind
Erfassen Sie für jedes Kind individuell die Situationen, in denen Hilfe benötigt wird, sowie die Häufigkeit, die Dauer und die Folgen fehlender Unterstützung.
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