Zum neuen Kita-Jahr sind die Plätze vergeben – doch manche Familien treten den Platz gar nicht erst an oder bringen ihr Kind nicht. Dann bleibt der Platz blockiert und es stellt sich die Frage: Müssen die Eltern trotzdem zahlen? Als Leitung sollten Sie wissen können, was Ihr Betreuungsvertrag hergibt und welche Klauseln rechtlich standhalten.
Platz nicht angetreten
Eine Familie unterschreibt im März den Betreuungsvertrag mit Start zum 01.08. In den Sommerferien meldet sie sich nicht mehr, das Kind erscheint nicht. Erst Ende August teilt die Mutter mit, man habe sich für eine andere Kita entschieden. Der Platz war den ganzen Monat blockiert.
Rechtsgrundlage: Betreuungsvertrag
Der Betreuungsvertrag ist ein Dienstvertrag und unterliegt bei vorformulierten Klauseln der AGB-Kontrolle (§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). Entscheidend ist: Mit der Unterschrift ist der Vertrag wirksam – unabhängig davon, ob das Kind tatsächlich kommt. Die Eltern schulden den Beitrag, solange der Vertrag läuft. Wollen sie den Platz nicht in Anspruch nehmen, müssen sie kündigen und hierbei die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Das ist zu tun: Vertrag prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Betreuungsvertrag regelt, ab wann er gilt, wie lang die Kündigungsfrist ist und ob die Beiträge auch ohne Inanspruchnahme des Platzes weiterlaufen. Im Praxisbeispiel heißt das: Der Vertrag begann am 01.08., eine Kündigung lag nicht vor – die Familie schuldet den Augustbeitrag und die Beiträge bis zum Ende der Kündigungsfrist.
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