Ihre Fragen aus dem KITA-Alltag

„Zählt die Ausbildungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist mit?“

FRAGE: „Eine Mitarbeiterin in unserer Kita möchte kündigen, da sie einen neuen Job gefunden hat. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass für sie die gleiche Kündigungsfrist gilt wie für den Träger. […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

29.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Eine Mitarbeiterin in unserer Kita möchte kündigen, da sie einen neuen Job gefunden hat. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass für sie die gleiche Kündigungsfrist gilt wie für den Träger. Das heißt, dass sich ihre Kündigungsfrist mit der Beschäftigungsdauer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch verlängert. Sie hat das Anerkennungsjahr bei uns gemacht und dann 4 Jahre bei uns gearbeitet. Wir fragen uns jetzt, ob die Beschäftigungszeit nun 4 oder 5 Jahre beträgt. Denn danach entscheidet sich, ob die Kündigungsfrist 1 oder 2 Monate zum Monatsende beträgt.“

ANTWORT: Ich verstehe Ihre Frage so, dass die Fachkraft unmittelbar nach dem Anerkennungsjahr übernommen wurde und seitdem ununterbrochen bei Ihnen beschäftigt ist. Unter dieser Voraussetzung zählt das Anerkennungsjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist mit. Dies folgt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Wichtiges Urteil

BAG, 09.09.2010, Az. 2 AZR 714/08

Meine Empfehlung: Gespräch suchen

Sprechen Sie mit der Mitarbeiterin und erklären Sie ihr, dass die Zeit, in der sie in Ihrer Kita das Anerkennungsjahr absolviert hat, mit in die Berechnung der Beschäftigungszeit einfließt, sodass die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende beträgt. Dann kann sich die Mitarbeiterin hieran orientieren.  

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