FRAGE: „Ich habe die Bewerbung einer pädagogischen Fachkraft auf dem Tisch liegen, die ich eigentlich sehr interessant finde. Meine Stellvertretung meinte jedoch, sie habe von einer Kollegin aus derselben Einrichtung, in der auch die Bewerberin bis vor Kurzem gearbeitet hat, gehört, dass die Bewerberin gegenüber Kindern gewalttätig gewesen sei. Deshalb sei ihr fristlos gekündigt worden. Müsste ich hierauf nicht einen Hinweis im Zeugnis finden?“
ANTWORT: Nein. Zumindest nicht direkt. Arbeitszeugnisse müssen immer wohlwollend formuliert sein. Gleichzeitig muss ein Zeugnis auch wahr sein. Insofern werden Sie in einem Arbeitszeugnis nur verklausulierte Hinweise auf gewalttätiges oder sonst unangemessenes Verhalten von MitarbeiterInnen finden.
Meine Empfehlung: Zeugnis aufmerksam lesen
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