Ihre Fragen aus dem Kita-Alltag

„Wie gehe ich vor, wenn eine Fachkraft nach Alkohol riecht?“

FRAGE: „Gestern habe ich bei der Begrüßung einer Kollegin im Frühdienst deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen. Sonst wirkte sie normal. Sie erzählte freimütig, am Vorabend mit einer Freundin ,abgestürzt‘ zu sein. Auf […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

04.09.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Gestern habe ich bei der Begrüßung einer Kollegin im Frühdienst deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen. Sonst wirkte sie normal. Sie erzählte freimütig, am Vorabend mit einer Freundin ,abgestürzt‘ zu sein. Auf Nachfrage versicherte sie mir, vollständig arbeitsfähig zu sein und den Frühdienst übernehmen zu können. Ich habe nichts weiter gesagt, bin aber mit in der Gruppe geblieben. Es war alles in Ordnung. Ein ungutes Gefühl ist aber geblieben und die Frage: Habe ich mich richtig verhalten oder hätte ich die Kollegin nach Hause schicken müssen?“

ANTWORT: Sie haben richtig gehandelt. Alkoholgeruch allein beweist weder Alkoholkonsum noch Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund Ihrer Verantwortung für die Kinder durften Sie den Hinweis auf eine bestehende Alkoholisierung aber nicht ignorieren. Das haben Sie auch nicht, da Sie die Fachkraft nicht mit den Kindern allein gelassen haben.

Meine Empfehlung: Gespräch suchen

Bitten Sie die Mitarbeiterin unverzüglich zu einem vertraulichen Gespräch. Schildern Sie noch einmal Ihre konkrete Wahrnehmung des auffälligen Alkoholgeruchs. Geben Sie ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Machen Sie aber unmissverständlich deutlich, dass Sie erwarten, dass die Kollegin zukünftig nüchtern und nicht nach Alkohol riechend zur Arbeit kommt. Ausufernde Feiern muss man, wenn man mit Kindern arbeitet, auf die Wochenenden und in den Urlaub verlegen.  

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