Arbeitsrecht

Wenn MitarbeiterInnen Kinder diskriminieren – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Ein beiläufiger Satz kann ein Kind treffen und nachhaltig verunsichern. Es spürt, wenn seine Hautfarbe, Herkunft oder Behinderung als Abweichung behandelt wird – selbst wenn die Fachkraft dies nicht beabsichtigt […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

14.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Ein beiläufiger Satz kann ein Kind treffen und nachhaltig verunsichern. Es spürt, wenn seine Hautfarbe, Herkunft oder Behinderung als Abweichung behandelt wird – selbst wenn die Fachkraft dies nicht beabsichtigt und die Bemerkung „nur“ gedankenlos und unsensibel war. Eltern reagieren verständlicherweise emotional, wenn ihr Kind in der Kita Ausgrenzung erlebt, insbesondere dann, wenn diese von den pädagogischen Fachkräften ausgeht. Sie als Kita-Leitung müssen die Kinder vor solchen „Entgleisungen“ schützen und zugleich fair gegenüber den MitarbeiterInnen bleiben. Reicht ein Gespräch oder sind Ermahnung, Abmahnung oder sogar Kündigung notwendig? Lesen Sie hier, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

„Hautfarbe“ ist nicht für alle rosa

Eine pädagogische Fachkraft verteilt im Vorschulangebot Ausmalbilder mit Kindern und Erwachsenen. Sie bittet die Kinder, die Menschen „mit Hautfarbe“ auszumalen. Als Amira, ein Mädchen mit dunkler Haut, zu einem braunen Stift greift, sagt die Fachkraft: „Nein, das ist falsch“ und reicht ihr einen rosafarbenen Stift. Amira schaut auf den Stift und ihren Arm. Sie sagt nichts, nimmt den rosa Stift und malt weiter. Amiras Eltern berichten am nächsten Morgen der Kita-Leitung, ihre Tochter habe gefragt, ob ihre Hautfarbe falsch sei. Sie verlangen eine sofortige Reaktion vonseiten der Kita.

Rechtsgrundlage: AGG und Arbeitsvertrag

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Lebensalter oder sexueller Identität. Das AGG schützt nicht nur ArbeitnehmerInnen vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz, sondern auch Kinder (und Eltern) vor Diskriminierungen im KitaAlltag.

Maßgeblich sind außerdem die arbeitsvertraglichen Pflichten der Fachkräfte und das in der Kita geltende Schutzkonzept. Verletzt eine Fachkraft Würde oder Rechte eines Kindes, müssen Sie als Vorgesetzte unmittelbar angemessen reagieren.

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