Rechtsgrundlage: SGB VII
Mitglieder Ihrer Elternvertretung sind bei Sitzungen und Besprechungen in der Kita, auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg gesetzlich unfallversichert. Gleiches gilt auch für andere Eltern, die Sie in der Kita ehrenamtlich unterstützen. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 10a Sozialgesetzbuch (SGB) VII.
