Versicherung & Ehrenamt

Wenn helfende Eltern einen Unfall haben – Diese Fakten zum Versicherungsschutz sollten Sie kennen

Hoffentlich werden Sie als Kita-Leitung von einem aktiven Elternbeirat und engagierten Eltern ehrenamtlich auf unterschiedliche Art und Weise unterstützt. Beruhigend in diesem Zusammenhang ist, dass für ehrenamtlich helfende Eltern gesetzlicher Versicherungsschutz besteht.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

13.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Rechtsgrundlage: SGB VII

Mitglieder Ihrer Elternvertretung sind bei Sitzungen und Besprechungen in der Kita, auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg gesetzlich unfallversichert. Gleiches gilt auch für andere Eltern, die Sie in der Kita ehrenamtlich unterstützen. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 10a Sozialgesetzbuch (SGB) VII.

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