Recht & Urteile

Wenn Eltern sich nicht an Regeln halten – Diese Handlungsmöglichkeiten haben Sie

Auch im Krippenalltag erleben Sie manchmal Eltern, die meinen, Regeln würden nicht für sie gelten. Sie verlangen Ausnahmen, übergehen Vereinbarungen oder begründen ihr Verhalten mit Zeitdruck oder Bequemlichkeit. Für Sie […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

04.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Auch im Krippenalltag erleben Sie manchmal Eltern, die meinen, Regeln würden nicht für sie gelten. Sie verlangen Ausnahmen, übergehen Vereinbarungen oder begründen ihr Verhalten mit Zeitdruck oder Bequemlichkeit. Für Sie als Fachkraft ist das belastend – doch Sie sind nicht machtlos.

Die Zusammenarbeit mit Eltern lebt von gegenseitigem Vertrau­en und klaren Absprachen. Diese werden im Betreuungsvertrag, in der Konzeption und in der Hausordnung festgelegt. Regeln schaffen Sicherheit, er­möglichen geregelte Abläufe und dienen letztlich dem Schutz der Kinder – gerade im U3-Bereich, wo Verlässlichkeit und Fürsorge entscheidend sind.

Trotzdem gibt es Eltern, die sich nicht an getroffene Vereinbarungen halten. Für Fachkräfte entsteht so eine schwie­rige Situation: Einerseits möchten Sie die Zusammenarbeit mit den Eltern positiv gestalten, andererseits müssen Sie auf die Einhaltung der Regeln achten.

Betreuungsvertrag als Grundlage

Der Betreuungsvertrag ist die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Eltern. Er definiert Rech­te und Pflichten beider Seiten. Wenn er ausdrücklich auf Konzeption und Haus­ordnung Bezug nimmt, sind auch deren Inhalte verbindlich. Eltern können sich also nicht darauf berufen, dass einzelne Vorgaben „nur Empfehlungen“ seien.

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