Recht und Sicherheit

Wenn Eltern sich gegen Kinder mit Beeinträchtigungen wehren

In Kitas, die Kinder mit Behinderung betreuen, begegnen Fachkräfte immer wieder Eltern, die Vorbehalte gegenüber der Aufnahme von Kindern mit Behinderung äußern. Diese werden insbesondere dann laut, wenn die Betreuungssituation ohnehin schon angespannt ist, z. B. wegen Personalmangels. Solche Situationen sind für Sie als pädagogische Fachkräfte belastend und werfen sowohl rechtliche als auch pädagogische Fragen auf. Ein professioneller Umgang ist entscheidend, um das Kindeswohl zu sichern und das Prinzip der Inklusion und den Frieden in der Kita zu wahren.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

22.07.2026 · 2 Min Lesezeit
Praxisbeispiel

In der Kita „Sonnenschein“ wurde zu Beginn des neuen Kita- Jahres ein Kind mit einer geistigen Behinderung aufgenommen. Das Team hat die Aufnahme sorgfältig vorbereitet, zusätzliche Förderangebote organisiert und freut sich über die neuen Impulse. Nach den ersten Wochen äußern jedoch einzelne Eltern Kritik: Sie meinen, ihr Kind komme zu kurz, weil die Fachkräfte zu viel Aufmerksamkeit für das neue Kind benötigten. Andere meinen, ihr Kind würde sich das „merkwürdige“ Verhalten des Kindes mit Behinderung abschauen und so selbst auffälliges Verhalten zeigen. Andere sagen ganz offen, dass Behinderte in einer „normalen“ Kita nichts zu suchen haben. Das Kind sei doch vollkommen überfordert. Das Team ist ratlos, wie es diese negative Stimmung auffangen kann.

Rechtsgrundlage: UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention

Das Recht auf inklusive Bildung ist in Deutschland vielfältig abgesichert. Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Zudem verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 innerstaatlich gilt, die Bundesrepublik, Kindern mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Konkretisiert wird dies durch die Landesgesetze zur frühkindlichen Bildung, die in allen Bundesländern das Recht auf einen Kita-Platz ausdrücklich auch für Kinder mit (drohender) Behinderung vorsehen. Das heißt: Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Kinder mit und ohne Behinderung in Ihrer Kita zu betreuen.

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