Recht und Urteile

Weisungsrecht: Was dürfen Sie?

Eine Praktikantin soll erstmals ein Bildungsangebot planen und durchführen. Sie erklärt, dass sie sich diese Aufgabe noch nicht zutraut. Eine andere Praktikantin führt ihr Ausbildungsportfolio trotz mehrfacher Erinnerung nicht weiter. Viele Praxisanleitungen fragen sich in solchen Situationen: „Welche Anweisungen darf ich überhaupt geben – und wann muss ich eine Ablehnung der PraktikantInnen akzeptieren?“
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

19.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Als Praxisanleitung begleiten Sie die praktische Ausbildung. Dazu gehört auch, PraktikantInnen Aufgaben zu übertragen und ihnen verbindliche Arbeitsaufträge zu erteilen. Ihr Weisungsrecht gilt jedoch nicht unbegrenzt.

Weisungen müssen dem Ausbildungsziel dienen

Sie dürfen PraktikantInnen Aufgaben übertragen, die ihrem Ausbildungsstand entsprechen und dem Erwerb beruflicher Kompetenzen dienen. Dazu gehören beispielsweise die Planung eines Bildungsangebots, die Dokumentation von Beobachtungen oder die Mitwirkung an Elterngesprächen – immer mit der erforderlichen Anleitung und Begleitung.

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