Als Praxisanleitung begleiten Sie die praktische Ausbildung. Dazu gehört auch, PraktikantInnen Aufgaben zu übertragen und ihnen verbindliche Arbeitsaufträge zu erteilen. Ihr Weisungsrecht gilt jedoch nicht unbegrenzt.
Weisungen müssen dem Ausbildungsziel dienen
Sie dürfen PraktikantInnen Aufgaben übertragen, die ihrem Ausbildungsstand entsprechen und dem Erwerb beruflicher Kompetenzen dienen. Dazu gehören beispielsweise die Planung eines Bildungsangebots, die Dokumentation von Beobachtungen oder die Mitwirkung an Elterngesprächen – immer mit der erforderlichen Anleitung und Begleitung.
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