FRAGE: „Nach dem zweiten BEM-Termin hat mir der Kollege mitgeteilt, er wolle das BEM nicht fortsetzen. Er wirkte genervt und möchte offenbar keine weiteren Termine. Ein konkretes Ergebnis oder eine Maßnahme gibt es bis jetzt noch nicht.
Ich bin jetzt unsicher, ob ich das Verfahren nun einfach beenden darf oder ob ich den Kollegen zum Weitermachen bewegen sollte – und was ich für den Fall einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung dokumentieren muss.“
ANTWORT: Der Abbruch des BEM ist das gute Recht des Beschäftigten – das BEM ist und bleibt in jeder Phase freiwillig. Drängen Sie den Kollegen nicht und üben Sie keinerlei Druck aus; das würde das Verfahren angreifbar machen und Vertrauen zerstören. Entscheidend ist jetzt die saubere Dokumentation: Halten Sie fest, dass ein ordnungsgemäßes BEM angeboten und begonnen wurde und dass die Fachkraft das Verfahren aus eigenem Entschluss beendet hat. Halten Sie insbesondere das Angebot und das Datum des Abbruchs fest. Diese Daten gehören in die Personalakte.
Achten Sie auf eine saubere Dokumentation
Mit dieser Dokumentation haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt – der Abbruch geht rechtlich nicht zu Ihren Lasten.
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