Tipp

Unfallversicherung bei Fortbildungen klar regeln

Gerade neue MitarbeiterInnen sind unsicher, wie sie während Fortbildungen versichert sind – und auch im Team kursieren dazu oft widersprüchliche Annahmen. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Kita-Leitung hier Klarheit schaffen.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

13.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das sollten Sie wissen und weitergeben:

Nehmen MitarbeiterInnen an einer dienstlich veranlassten oder verpflichtenden Fortbildung teil, stehen sie grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt nicht nur während der Seminarzeiten, sondern auch auf sogenannten betriebsdienlichen Wegen am Veranstaltungsort – zum Beispiel auf dem Weg vom Seminarraum zur Kantine oder zu sanitären Einrichtungen.

Sie haben noch keinen Zugang, aber möchten den gesamten Inhalt lesen?

Testen Sie jetzt „Mein starkes Kita-Team“ und profitieren Sie als Kita-Leitung von praxisnahen Sofort-Tipps, Vorlagen und Coaching-Impulsen für eine erfolgreiche und entspannte Teamführung.Mein starkes Kita-Team