Das sollten Sie wissen und weitergeben:
Nehmen MitarbeiterInnen an einer dienstlich veranlassten oder verpflichtenden Fortbildung teil, stehen sie grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt nicht nur während der Seminarzeiten, sondern auch auf sogenannten betriebsdienlichen Wegen am Veranstaltungsort – zum Beispiel auf dem Weg vom Seminarraum zur Kantine oder zu sanitären Einrichtungen.
