Fotos spielen in vielen Kitas eine große Rolle – bei der Erstellung von Portfolios, Wandzeitungen, aber auch für die Homepage oder die Instagram-Story der Kita. Da ist es schnell passiert, dass auf diesen Fotos auch PraktikantInnen zu sehen sind. Die Veröffentlichung von Bildern mit PraktikantInnen birgt aber – wie bei denen von Kindern und anderen MitarbeiterInnen – rechtliche Risiken. Wenn Sie ohne Einwilligung fotografieren und veröffentlichen, verletzen Sie nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern riskieren auch datenschutzrechtliche Konsequenzen. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Fotos von PraktikantInnen.
Judith Barth
21.08.2025 ·
1 Min Lesezeit
RECHT AM EIGENEN BILD GILT AUCH FÜR PRAKTIKANTINNEN
Grundlage ist zum einen § 22 Kunsturhebergesetz (KUG). Diese Vorschrift besagt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Das gilt unabhängig vom Alter, vom Praktikumstyp und vom Medium der Veröffentlichung – ob gedruckt oder digital.
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