Recht und Urteile

Umgang mit Fotos von PraktikantInnen

Fotos spielen in vielen Kitas eine große Rolle – bei der Erstellung von Portfolios, Wandzeitungen, aber auch für die Home­page oder die Instagram-Story der Kita. Da ist es schnell passiert, dass auf diesen Fotos auch PraktikantInnen zu sehen sind. Die Veröffentlichung von Bildern mit PraktikantInnen birgt aber – wie bei de­nen von Kindern und anderen Mitarbei­terInnen – rechtliche Risiken. Wenn Sie ohne Einwilligung fotografieren und ver­öffentlichen, verletzen Sie nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern riskieren auch datenschutzrechtliche Konsequen­zen. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Fotos von PraktikantInnen.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

21.08.2025 · 1 Min Lesezeit

RECHT AM EIGENEN BILD GILT AUCH FÜR PRAKTIKANTINNEN

Grundlage ist zum einen § 22 Kunsturhe­bergesetz (KUG). Diese Vorschrift besagt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht wer­den. Das gilt unabhängig vom Alter, vom Praktikumstyp und vom Medium der Ver­öffentlichung – ob gedruckt oder digital.

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