Konflikte lösen - Rechtssicher handeln

St. Martin oder Laternenfest? So gelingen Ihnen rechtssichere Formulierungen

In den meisten Kitas, egal ob kommunal, kirchlich oder in freier Trägerschaft, gehören St.-Martins-Umzug, Nikolausfeier, Adventskalender und Weihnachtsfeier zum Jahreslauf. In einer Kita, in der Familien unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen aufeinandertreffen, ergibt sich schnell die Frage: Dürfen wir christliche Feste weiterhin feiern? Müssen wir aus der Weihnachtsfeier ein neutrales „Winterfest“ und aus dem St.-Martins-Umzug ein „Laternenfest“ machen? Und was gilt, wenn Eltern nicht möchten, dass ihr Kind an „religiösen“ Feiern teilnimmt? Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, mit solchen Situationen im Kita-Alltag rechtssicher umzugehen.
Kulturen und Vielfalt in der Kita
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

09.10.2026 · 2 Min Lesezeit

1. „Dürfen wir in der Kita überhaupt Weihnachten feiern?“

ANTWORT: Ja. Ein gesetzliches Verbot von Weihnachtsfeiern, Adventsangeboten oder St.-Martins-Umzügen gibt es nicht. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kita umfasst auch die Vermittlung von Werten sowie der Kultur und Lebenswelt, in der die Kinder aufwachsen. Hierzu gehören auch die Feste, die im Jahreskreis in Deutschland traditionell gefeiert werden. Gleichzeitig müssen Sie respektieren, dass die religiöse Erziehung in erster Linie Sache der Eltern ist, und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Familien berücksichtigen. Kinder dürfen daher nicht zu einem religiösen Bekenntnis oder einer religiösen Handlung gedrängt werden. Eine Feier, bei der Kinder Lieder singen, basteln, Geschichten hören und Bräuche kennenlernen, ist aber etwas anderes als eine religiöse Andacht. Daher dürfen Sie Weihnachten, Nikolaus oder St. Martin weiterhin mit den Kindern feiern.

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