Sobald die Sonne scheint, stellen sich in der Kita die Fragen: Wer cremt die Kinder ein, mit welcher Sonnencreme – und was passiert, wenn ein Kind trotzdem Sonnenbrand bekommt? Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen Klarheit für Ihren Alltag.
FRAGE 1: „Sind wir als Kita verpflichtet, Kinder einzucremen?“
ANTWORT: Ja, im Ergebnis schon. Der Schutz vor Sonnenbrand gehört zur Fürsorgepflicht, die Sie mit dem Betreuungsvertrag von den Eltern für die Dauer der Betreuung übernehmen. Allein auf das morgendliche Eincremen der Eltern zu vertrauen, genügt nicht. Cremen Sie in der Kita daher mittags nach.
FRAGE 2: „Brauche ich eine Einwilligung der Eltern, um ein Kind einzucremen?“
ANTWORT: Ja. Ich empfehle Ihnen eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern, in der geregelt ist, dass und mit welcher Creme nachgecremt wird.
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