Recht und Sicherheit

Schwangere Fachkräfte & Arbeit mit Kindern mit Behinderung

Wenn Sie oder Kolleginnen schwanger werden, ist das eine besondere Zeit. Eine Zeit voller (Vor-)Freude, aber auch voller Sorge. Schließlich möchten Sie, dass Ihr Kind gesund zur Welt kommt. Daher […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

20.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Wenn Sie oder Kolleginnen schwanger werden, ist das eine besondere Zeit. Eine Zeit voller (Vor-)Freude, aber auch voller Sorge. Schließlich möchten Sie, dass Ihr Kind gesund zur Welt kommt. Daher ist es wichtig, dass die Schwangerschaft möglichst entspannt und frei von Gefährdungen verläuft. Allerdings ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, sodass man durchaus weiterarbeiten kann, wenn man selbst fit ist und die Rahmenbedingungen stimmen. Arbeiten Sie mit Kindern mit Behinderung, gilt es, besonders genau hinzusehen und zu prüfen, ob sich hieraus besondere Gefährdungen ergeben.

Frage 1: „Welche gesetzlichen Vorschriften schützen schwangere pädagogische Fachkräfte?“

ANTWORT: Schwangere pädagogische Fachkräfte sind durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt. Dieses sorgt dafür, dass werdende Mütter am Arbeitsplatz keinen Gefahren ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden. Ihr Träger bzw. die Leitung muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und ggf. entsprechende Anpassungen im Arbeitsalltag vornehmen. Kann man Ihren Arbeitsplatz nicht sicher umgestalten oder Ihnen einen sicheren Alternativarbeitsplatz zur Verfügung stellen, bleibt dann nur das Beschäftigungsverbot.

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