Recht und Urteile

Religiöse Symbole in der Kita

Für Kita-Leitungen stellt sich immer wieder die Frage, ob PraktikantInnen religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa im Alltag tragen dürfen. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralitätspflicht und dem individuellen Persönlichkeitsrecht und der Religionsfreiheit erfordert eine klare Orientierung. Diese finden Sie in folgendem Beitrag
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

11.06.2026 · 2 Min Lesezeit

PERSÖNLICHKEITSRECHT UND GLAUBENSFREIHEIT

PraktikantInnen haben grundsätzlich das Recht, ihre religiöse Überzeugung auch durch äußere Merkmale sichtbar zu ma­chen. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG schützt die Glaubensfreiheit. Das Tragen religiöser Symbole gilt als Ausdruck dieser Freiheit. Ein generelles Verbot z. B. eines Kopftuchs wäre daher nur in eng begrenzten Aus­nahmefällen zulässig. Auch das Allgemei­ne Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ver­bietet Benachteiligungen wegen der Reli­gion (§ 1 AGG).

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