FRAGE 1: „MUSS EINE KITA PRAKTIKANTINNEN MIT BEHINDERUNG AUFNEHMEN?“
Antwort: Nein. Dennoch ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Pflicht, BewerberInnen mit Behinderung fair zu behandeln. Eine Ablehnung darf nicht wegen der Behinderung erfolgen. Entscheiden Sie sich gegen PraktikantInnen mit Behinderung, sollten Sie die Absage bewusst neutral formulieren.
Sie haben noch keinen Zugang, aber möchten den gesamten Inhalt lesen?
Testen Sie jetzt „Praxisanleitung in der Kita“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Praxisanleitung! Jede Ausgabe bietet praxisnahe Hilfe für den täglichen Umgang mit PraktikantInnen , einschließlich wichtiger Vorlagen für Beobachtungen und Feedback, Motivationshilfen sowie Anleitungen. | ![]() |