Recht und Urteile

PraktikantInnen mit Behinderung

Inklusion ist in Kitas ein großes Thema – und sie hört bei der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung noch lange nicht auf. Inklusion bedeutet auch, PraktikantInnen mit Handicap eine Chance zu geben. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf rechtlich relevante Fragen im Umgang mit PraktikantInnen mit Behinderung.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

16.10.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE 1: „MUSS EINE KITA PRAKTIKANTINNEN MIT BEHINDERUNG AUFNEHMEN?“

Antwort: Nein. Dennoch ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG sowie dem Allgemeinen Gleich­behandlungsgesetz (AGG) die Pflicht, Be­werberInnen mit Behinderung fair zu be­handeln. Eine Ablehnung darf nicht wegen der Behinderung erfolgen. Entscheiden Sie sich gegen PraktikantInnen mit Behin­derung, sollten Sie die Absage bewusst neutral formulieren.

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