Ihre Fragen aus dem KITA-Alltag

„Muss ich getrennt lebenden Eltern separate Entwicklungsgespräche anbieten?“

FRAGE: „Die Eltern eines unserer Kinder haben sich vor Kurzem getrennt. Sie sind vollkommen zerstritten. Sie haben aber das gemeinsame Sorgerecht für ihre Tochter. Jetzt steht ein Entwicklungsgespräch an und […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

06.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Die Eltern eines unserer Kinder haben sich vor Kurzem getrennt. Sie sind vollkommen zerstritten. Sie haben aber das gemeinsame Sorgerecht für ihre Tochter. Jetzt steht ein Entwicklungsgespräch an und ich überlege, ob ich den Eltern separate Gespräche oder ein gemeinsames Gespräch anbieten soll. Ich befürchte, dass dieses Gespräch im Streit endet und die Informationen über das Kind dabei auf der Strecke bleiben. Wir haben Anhaltspunkte für eine Entwicklungsverzögerung und es wäre uns wichtig, dass die Eltern das ärztlich abklären lassen. Können wir den Eltern getrennte Entwicklungsgespräche anbieten?“

ANTWORT: Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, getrennt lebenden Eltern separate Entwicklungsgespräche anzubieten. Da die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, können und sollten sie auch gemeinsam an Gesprächen über das Kind sowie dessen Entwicklung und Verhalten in der Kita teilnehmen. Schließlich müssen sie auch daraus resultierende Maßnahmen gemeinsam beschließen und Entscheidungen gemeinsam treffen.

Bieten Sie im Ausnahmefall getrennte Gespräche an

Bieten Sie getrennte Gespräche nur dann an, wenn Sie befürchten, dass ein gemeinsames Gespräch in eine Auseinandersetzung münden könnte. Achten Sie darauf, dass beide Gespräche inhaltlich identisch sind und Sie sich nicht auf eine „Seite“ ziehen lassen.

Sie haben noch keinen Zugang, aber möchten den gesamten Inhalt lesen?

Testen Sie jetzt „KITA-TEAM rechtssicher leiten“ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen rund um die Themen Arbeitsrecht und Personalführung in der Kita.