Fragen aus dem Kita-Alltag

„Muss ich den Eltern sagen, welches Kind ihr Kind gebissen hat?“

FRAGE: „Ein 2jähriges Mädchen wurde innerhalb weniger Wochen 2mal von einem anderen Kind gebissen. Beim zweiten Vorfall blieb eine blutende Wunde zurück, die ärztlich versorgt werden musste. Die Eltern des […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

14.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Ein 2jähriges Mädchen wurde innerhalb weniger Wochen 2mal von einem anderen Kind gebissen. Beim zweiten Vorfall blieb eine blutende Wunde zurück, die ärztlich versorgt werden musste. Die Eltern des betroffenen Kindes verlangen von uns den Namen des Kindes, das gebissen hat. Sie möchten dessen Eltern zur Rede stellen und Schmerzensgeld verlangen. Muss ich den Namen nennen?“

ANTWORT: Nein.

Bei einer blutenden Bisswunde sollten Sie den Eltern raten, zeitnah einen Arzt aufzusuchen, der die Wunde professionell reinigen und ggf. weitere Maßnahmen veranlassen kann. Wissen Sie, dass das beißende Kind HIV-positiv ist oder Hepatitis B oder C hat, müssen Sie dies (ohne Namensnennung) an die Eltern weitergeben, damit der Arzt eine entsprechende Prophylaxe einleiten kann. Daraus folgt aber kein Anspruch auf die Nennung des Namens des anderen Kindes. Dessen Name ist ein personenbezogenes Datum, das die Kita nicht ohne Einwilligung der Eltern an Dritte weitergeben darf.

Schildern Sie den Vorfall ohne Namen

Erklären Sie sachlich, wann und in welcher Situation der Biss erfolgte, wie die Fachkräfte reagiert haben und welche Schritte weitere Vorfälle verhindern sollen. Vermeiden Sie Angaben, durch die das andere Kind trotzdem leicht identifiziert werden kann. Informieren Sie die andere Familie getrennt und nennen Sie auch ihr nicht den Namen des verletzten Kindes.

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