Recht und Sicherheit

Kürzung der Betreuungszeit – diese rechtlichen Möglichkeiten haben Sie

Um 12.00 Uhr geht die Inklusionsbegleitung, das Kind hat aber einen Betreuungsplatz bis 16.00 Uhr und benötigt ständige Unterstützung. Dann liegt die Frage nahe: Können wir die Eltern bitten, ihr Kind früher abzuholen? Und was gilt, wenn das Kind mit einem Ganztagsplatz sichtbar überfordert ist? Hier lesen Sie, worauf es ankommt.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

22.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Praxisbeispiel

Mila ist 4 Jahre alt und hat einen Kita-Platz für 7 Stunden täglich. Ihre Inklusionsbegleitung ist nur für 4 Stunden bewilligt und geht um 12.00 Uhr. In der Ruhezeit kommt Mila allein zurecht, beim Mittagessen und im Spiel mit den anderen Kindern braucht sie aber ständig Hilfe. Die Leitung bittet die Mutter, Mila künftig um 12.00 Uhr abzuholen. Die Mutter beharrt auf dem Betreuungsvertrag.

Sie haben noch keinen Zugang, aber möchten den gesamten Beitrag lesen?

Testen Sie jetzt „Inklusion in der Kita“ und profitieren Sie von einer Vielzahl hilfreicher Arbeitshilfen, Beschäftigungsangebote und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, um allen Kindern, auch mit den vorhandenen Ressourcen, wirklich gerecht zu werden.Inklusion in der Kita