Tipp

Kündigung in der Probezeit – was Sie als Leitung unbedingt wissen müssen

Manchmal zeigt sich schon in den ersten Wochen: Eine neue Kollegin/ein neuer Kollege passt fachlich oder menschlich nicht ins Team. Gerade in der Probezeit dürfen Sie schnell reagieren – wichtig […]

Bianca Kessel

16.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Manchmal zeigt sich schon in den ersten Wochen: Eine neue Kollegin/ein neuer Kollege passt fachlich oder menschlich nicht ins Team. Gerade in der Probezeit dürfen Sie schnell reagieren – wichtig ist, dass Sie als Kita-Leitung die rechtlichen Grundlagen kennen.

Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein und kann maximal 6 Monate dauern. Nur dann gilt die verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Innerhalb dieser Zeit darf der Träger kündigen ohne Angabe von Gründen – und genau das sollten Sie auch tun. Eine Begründung birgt immer das Risiko, später als diskriminierend ausgelegt zu werden.

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