Recht und Urteile

Krankmeldung kommunizieren

Die Zusammenarbeit mit PraktikantInnen funktioniert nur dann spannungs- und kon­fliktfrei, wenn die Regeln für die Arbeit in der Kita klar kommuniziert sind. Dabei geht es nicht nur um die Arbeit […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

12.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Zusammenarbeit mit PraktikantInnen funktioniert nur dann spannungs- und kon­fliktfrei, wenn die Regeln für die Arbeit in der Kita klar kommuniziert sind. Dabei geht es nicht nur um die Arbeit mit den Kindern, sondern auch um das allgemeine Verhalten am Arbeitsplatz. Da die meisten Praktikan­tInnen BerufsanfängerInnen sind, können Sie nicht selbstverständlich davon ausge­hen, dass sie schon wissen, worauf es an­kommt. Vielmehr gilt es, die in der Kita gel­tenden Regeln und Absprachen klar zu kommunizieren, z. B., wenn es um Krank­meldungen geht.

KRANKMELDUNG VOR DIENSTBEGINN

Wichtig ist zunächst, dass Sie den Prakti­kantInnen vermitteln, dass sie ein wichti­ger Bestandteil der Betreuungsteams sind und Sie auf sie bauen und angewiesen sind. Daher müssen sie sich, wenn sie krank sind, vor Dienstbeginn krankmel­den, damit Sie den Dienstplan entspre­chend anpassen können. Legen Sie eine Zeit fest, bis zu der sich alle PraktikantIn­nen und pädagogischen Fachkräfte krank­melden müssen.

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