Ihre Fragen aus dem KITA-Alltag

„Können bei MitarbeiterInnen, die erkrankt sind, Minusstunden entstehen?“

FRAGE: „Ich bin Kita-Leitung und für 12 MitarbeiterInnen verantwortlich. Unser Träger hat ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt. Dieses verteilt die hinterlegte Wochenarbeitszeit der MitarbeiterInnen gleichmäßig auf die Anzahl der Arbeitstage. Allerdings […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

09.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Ich bin Kita-Leitung und für 12 MitarbeiterInnen verantwortlich. Unser Träger hat ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt. Dieses verteilt die hinterlegte Wochenarbeitszeit der MitarbeiterInnen gleichmäßig auf die Anzahl der Arbeitstage. Allerdings arbeiten die KollegInnen an den einzelnen Tagen durchaus unterschiedlich. So kann es z. B. sein, dass eine Kollegin mittwochs 9 Stunden arbeitet, donnerstags und freitags aber nur 4. Das ist unproblematisch, wenn die Fachkräfte in der Kita sind, dann übernimmt die Zeiterfassung die Stunden, die die Fachkraft tatsächlich gearbeitet und sich entsprechend ein- und ausgestempelt hat. Ist eine Fachkraft aber krank, ist es mehrfach zu Minusstunden gekommen, da die hinterlegte Arbeitszeit nicht mit der Arbeitszeit im Dienstplan übereinstimmt. Ist das zulässig?“

Antwort: Nein, das ist nicht zulässig. Sie bzw. Ihr Träger dürfen MitarbeiterInnen nicht in Minusstunden planen, weder durch Kita-Schließungen noch durch ein Zeiterfassungssystem. Denn Minusstunden können nur entstehen, wenn Fachkräfte weniger arbeiten als vertraglich vereinbart und dies zu vertreten haben.

Meine Empfehlung: Träger ansprechen

Bitten Sie Ihren Träger, das Zeiterfassungssystem anzupassen, z. B. dahingehend, dass in diesem die im Dienstplan festgelegten Arbeitszeiten hinterlegt werden. Dann passt es wieder.  

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