Führen, Delegieren & Grenzen setzen

Kennen Sie Ihre personalrechtlichen Kompetenzen und deren Grenzen?

Als Leitung einer Kita sind Sie für Ihr Team AnsprechpartnerIn und direkte Vorgesetzte zugleich. Eigentlicher „Chef“ ist aber der Träger Ihrer Einrichtung. Insofern ist es für Sie als Leitung von […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

27.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Als Leitung einer Kita sind Sie für Ihr Team AnsprechpartnerIn und direkte Vorgesetzte zugleich. Eigentlicher „Chef“ ist aber der Träger Ihrer Einrichtung. Insofern ist es für Sie als Leitung von entscheidender Bedeutung, dass Sie verlässlich wissen, welche Kompetenzen Sie haben, wenn es um die Führung Ihrer MitarbeiterInnen geht.

Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag

Arbeitgeber Ihrer MitarbeiterInnen ist der Träger Ihrer Einrichtung. Er übt grundsätzlich das sogenannte Direktions- und Weisungsrecht aus. Als Kita- Leitung haben Sie gegenüber Ihrem Team nur insofern und insoweit Weisungsrechte, als Ihr Träger Ihnen diese übertragen hat. Sie haben daher „nur“ ein abgeleitetes und eingeschränktes Weisungsrecht.

Das ist zu tun: Klären Sie Ihre Kompetenzen

Als Leitung sollten Sie verbindlich mit Ihrem Träger klären, welche personalrechtlichen Entscheidungen Sie eigenverantwortlich treffen können.

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