Als Leitung einer Kita sind Sie für Ihr Team AnsprechpartnerIn und direkte Vorgesetzte zugleich. Eigentlicher „Chef“ ist aber der Träger Ihrer Einrichtung. Insofern ist es für Sie als Leitung von entscheidender Bedeutung, dass Sie verlässlich wissen, welche Kompetenzen Sie haben, wenn es um die Führung Ihrer MitarbeiterInnen geht.
Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag
Arbeitgeber Ihrer MitarbeiterInnen ist der Träger Ihrer Einrichtung. Er übt grundsätzlich das sogenannte Direktions- und Weisungsrecht aus. Als Kita- Leitung haben Sie gegenüber Ihrem Team nur insofern und insoweit Weisungsrechte, als Ihr Träger Ihnen diese übertragen hat. Sie haben daher „nur“ ein abgeleitetes und eingeschränktes Weisungsrecht.
Das ist zu tun: Klären Sie Ihre Kompetenzen
Als Leitung sollten Sie verbindlich mit Ihrem Träger klären, welche personalrechtlichen Entscheidungen Sie eigenverantwortlich treffen können.
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