Eine Leserin fragt: „Eine meiner Mitarbeiterinnen ist Raucherin. Da das Rauchen auf dem gesamten Kita-Gelände verboten ist, raucht sie in ihren Pausen auf dem Parkplatz neben der Kita. Neulich ist sie auf dem Rückweg aus ihrer Pause auf der Kita-Treppe gestürzt und hat sich das Handgelenk so kompliziert gebrochen, dass sie operiert werden musste. Nun ist nicht klar, ob es zu einer bleibenden Beeinträchtigung am Handgelenk kommen wird. Die Mitarbeiterin hat mich jetzt gebeten, diesen Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden. Ich habe das bisher nicht getan, da es sich meines Erachtens weder um einen Arbeits- noch um einen Wegeunfall handelt. Muss ich den Unfall dennoch melden?“
Meine Antwort: Ja. Sie sollten eine Unfallmeldung fertigen, denn immerhin hat sich der Vorfall während der Arbeitszeit der Kollegin in der Kita ereignet.
Allerdings sollten Sie – und die betroffene Kollegin – sich darüber im Klaren sein, dass die Chancen einer Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall eher gering sind. Denn so hat z. B. das Sozialgericht (SG) Sachsen bereits in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 entschieden, dass der Weg zur Raucherpause ebenso wenig dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegt wie der Rückweg an den Arbeitsplatz.
