Recht & Urteile

In Gesundheitskrisen handlungsfähig bleiben

Stürze, allergische Reaktionen, Verbrennungen oder Fieberkrämpfe können in jeder Kita passieren. Sie als Kita-Leitung müssen dafür sorgen, dass das Team in solchen Momenten weiß, was zu tun ist – ruhig, […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

27.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Stürze, allergische Reaktionen, Verbrennungen oder Fieberkrämpfe können in jeder Kita passieren. Sie als Kita-Leitung müssen dafür sorgen, dass das Team in solchen Momenten weiß, was zu tun ist – ruhig, geordnet und ohne Zeitverlust. Gute Vorbereitung und Kommunikation ist dabei das A und O.

Praxisbeispiel

Im Garten der Kita stürzt der 4jährige Leon vom Klettergerüst und bleibt regungslos liegen. Eine pädagogische Fachkraft eilt hin, weiß aber nicht, was sie machen soll. Eine zweite will die Leitung informieren, damit diese den Rettungswagen ruft, diese will aber nicht gestört werden.

Rechtsgrundlage

Sie als Kita-Leitung sind dafür verantwortlich, dass die Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern auch im Notfall wahrgenommen wird. Verletzt eine Fachkraft diese Pflicht und kommt ein Kind dadurch zu Schaden, droht im schlimmsten Fall nicht nur eine persönliche Haftung für den entstandenen Schaden, sondern auch eine Strafanzeige.

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