Recht und Urteile

Ihre Verantwortung bei Fehlern

Eine Praktikantin beaufsichtigt auf dem Außengelände eine Kindergruppe. Während sie einem Kind beim Schuhebinden hilft, klettert ein anderes Kind unbeobachtet auf ein Spielgerät und stürzt. Es verletzt sich und muss ärztlich behandelt werden. Viele Praxisanleitungen befürchten, persönlich für Fehler von PraktikantInnen zu haften. Entscheidend ist jedoch zunächst nicht, dass ein Unfall passiert ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Aufsicht durch die Praktikantin/den Praktikanten der Situation angemessen war und ob Sie Ihre Aufgaben als Praxisanleitung erfüllt haben.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

16.08.2026 · 1 Min Lesezeit

WOFÜR SIND SIE VERANTWORTLICH?

PraktikantInnen dürfen grundsätzlich Aufsichtsaufgaben übernehmen. Sie be­finden sich jedoch noch in der Ausbildung und brauchen Anleitung. Als Praxisanlei­tung entscheiden Sie, welche Aufgaben bereits selbstständig übernommen wer­den können. Maßgeblich sind der Ausbil­dungsstand, die bisherige Entwicklung und die Anforderungen der jeweiligen Si­tuation.

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