Recht & Urteile

Hierauf müssen Sie bei der Meldung von Unfällen in der Kita achten

Unfälle gehören leider zum Alltag – auch in der Betreuung von U3-Kindern. Ob ein Kind auf dem Außengelände stürzt oder sich bei einem Fest verletzt: Wichtig ist, dass Sie als […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

01.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Unfälle gehören leider zum Alltag – auch in der Betreuung von U3-Kindern. Ob ein Kind auf dem Außengelände stürzt oder sich bei einem Fest verletzt: Wichtig ist, dass Sie als pädagogische Fachkräfte wissen, wie Sie korrekt reagieren und wann eine Unfallmeldung notwendig ist.

Denn nur so können betroffene Kinder, Eltern und Sie selbst den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen.

Praxisbeispiel

Hannes ist 2 Jahre alt und besucht die Kita „Regenbogen“. Auf dem Außengelände stolpert er und schlägt sich das Kinn auf. Seine Mutter nimmt ihn zunächst mit nach Hause, entscheidet sich dann aber, doch zum Zahnarzt zu gehen, da mehrere Zähne wackeln. Für das Team stellt sich nun die Frage: Muss dieser Unfall gemeldet werden?

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