Ihre Fragen aus dem KITA-Alltag

„Hat eine Mitarbeiterin nach der Probezeit Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?“

FRAGE: „Wir haben im März eine pädagogische Fachkraft neu eingestellt. Da wir mit ihren Leistungen nicht zufrieden waren, haben wir uns entschlossen, ihr in der Probezeit zu kündigen. Sie verlangt […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

16.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Wir haben im März eine pädagogische Fachkraft neu eingestellt. Da wir mit ihren Leistungen nicht zufrieden waren, haben wir uns entschlossen, ihr in der Probezeit zu kündigen. Sie verlangt jetzt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Muss ich das überhaupt schreiben? Schließlich hat sie nur 8 Wochen bei uns gearbeitet, davon war sie insgesamt 3 Wochen krankgeschrieben.“

ANTWORT: Ja. Die Fachkraft hat auch bei einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Dieser Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO). Wenn Sie der Mitarbeiterin in der Probezeit gekündigt haben, können Sie natürlich nicht viel über ihr Verhalten und ihre Leistungen schreiben. Eine kurze Darstellung von Kita, Arbeitszeit und Aufgaben der Fachkraft sowie eine kurze Leistungs- und Verhaltensbeurteilung genügen. Hinweise auf die Fehlzeiten dürfen Sie im Zeugnis hingegen nicht erwähnen.

Meine Empfehlung: Ärger vermeiden

Vermeiden Sie Ärger mit der ehemaligen Mitarbeiterin, indem Sie das Zeugnis wohlwollend, aber wahrheitsgemäß formulieren. Wenn Sie bei einer „befriedigenden“ Gesamtbewertung bleiben, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wenn die Mitarbeiterin eine bessere Bewertung möchte, muss sie die guten oder sehr guten Leistungen darlegen und beweisen. Das dürfte ihr in der von Ihnen geschilderten Situation aber kaum möglich sein. Alternativ können Sie die Fachkraft auch bitten, einen eigenen Entwurf vorzulegen, den Sie dann als Grundlage nehmen und nur abändern sollten, wenn dieser so gar nicht mit den tatsächlichen Leistungen der Fachkraft übereinzubringen ist.  

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