Recht & Urteile

Häusliche Gewalt: Unterstützen Sie betroffene Familien

Wenn Eltern von häuslicher Gewalt betroffen sind, geraten Kitas oft in eine rechtlich und emotional herausfordernde Situation. Erfahren Sie, wie Sie Annäherungs- und Kontaktverbote korrekt umsetzen und betroffene Familien wirksam […]
Claudia Fiscer

Claudia Fischer

10.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Wenn Eltern von häuslicher Gewalt betroffen sind, geraten Kitas oft in eine rechtlich und emotional herausfordernde Situation. Erfahren Sie, wie Sie Annäherungs- und Kontaktverbote korrekt umsetzen und betroffene Familien wirksam unterstützen.

Praxisbeispiel

Die Mutter von Louis wendet sich an die Kita-Leitung der Kita „Sonnenschein“. Sie erzählt, dass sie von ihrem Ehemann massiv misshandelt wird und dass Louis das mitbekommen hat. Inzwischen ist sie mit ihrem Sohn in ein Frauenhaus geflohen. Sie hat sich inzwischen gerichtliche Hilfe geholt. Der zuständige Richter hat ein Annäherungsverbot für den Vater ausgesprochen. Dieser darf sich Mutter und Sohn vorerst nicht nähern. Die Mutter von Louis bittet die Kita-Leitung, darauf zu achten, dass dieses Annäherungsverbot auch in der Kita eingehalten und Louis auf keinen Fall dem Vater übergeben wird.

Rechtlicher Hintergrund

Betroffene von häuslicher Gewalt können Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Sie können unter Bezug auf das Gewaltschutzgesetz mithilfe von Polizei und Gericht erwirken, dass der Gewalttäter die gemeinsame Wohnung verlässt, die Wohnung nicht mehr betreten darf, sich dem Opfer nicht nähern darf.

Das Gewaltschutzgesetz gilt in 1. Linie nur zwischen den erwachsenen Beteiligten. Im Verhältnis zwischen Kindern und Eltern entfaltet es keine Wirkung. Das Familiengericht kann allerdings – wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht – vergleichbare Regelungen für das Verhältnis Kind – gewalttätiger Elternteil treffen.

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