Auf naturnahen Kita-Geländen tauchen Pilze fast über Nacht auf – im Rasen, auf Rindenmulch, an Totholz und unter Bäumen. Für Krabbel- und Kleinkinder, die alles in den Mund nehmen, sind einige davon gefährlich. Lesen Sie hier, wie Sie die Kinder wirksam schützen, ohne das Spiel im Freien einzuschränken.
Rechtsgrundlage: Verkehrssicherungspflicht
Als Träger – und per Delegation als Leitung – trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Sie müssen vermeidbare Gefahrenquellen beseitigen. Hierzu gehören auch giftige Pilze in Reichweite der Kinder.
Das ist zu tun: Verantwortlichkeiten festlegen
In der Pilzzeit, hauptsächlich im Spätsommer und Herbst, muss Ihr Team das Außengelände, insbesondere die Spielflächen, auf Pilze kontrollieren. Am besten morgens, bevor die Kinder rausgehen – Rasen, Beete, Mulch, Totholz, Holzzäune und Blumentöpfe.
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