Recht und Sicherheit

Festhalten von Kindern in akuten Gefahrensituationen

In Kitas entstehen immer wieder Situationen, in denen Kinder sich selbst oder andere gefährden. Pädagogische Fachkräfte fragen sich dann, ob und in welchem Umfang körperliches Eingreifen, etwa Festhalten, erlaubt ist. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen notwendigem Schutz und unzulässiger Grenzverletzung.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

18.03.2026 · 1 Min Lesezeit
Praxisbeispiel

Ein 5-jähriges Kind rennt in der Turnhalle wutentbrannt auf eine Glaswand zu. Die Erzieherin hält es an den Schultern fest, um Verletzungen zu verhindern. Das Kind schreit und wehrt sich. Die Erzieherin hält das Kind an den Armen fest, um es zu schützen. Ein Vater, der diese Situation sieht, wendet sich an die Leitung und meint, offensichtlich würden Kinder in der Einrichtung von MitarbeiterInnen misshandelt.

Wahren Sie Ihre Aufsichtspflicht

Als pädagogische Fachkräfte sind Sie verpflichtet, Kinder vor Schäden zu schützen und auch Dritte vor Schädigungen zu bewahren. In Gefahrensituationen bedeutet dies aktives Handeln. Droht ein Kind sich oder andere zu verletzen, kann ein Festhalten notwendig sein, um Schaden abzuwenden.

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