Ein 5-jähriges Kind rennt in der Turnhalle wutentbrannt auf eine Glaswand zu. Die Erzieherin hält es an den Schultern fest, um Verletzungen zu verhindern. Das Kind schreit und wehrt sich. Die Erzieherin hält das Kind an den Armen fest, um es zu schützen. Ein Vater, der diese Situation sieht, wendet sich an die Leitung und meint, offensichtlich würden Kinder in der Einrichtung von MitarbeiterInnen misshandelt.
Wahren Sie Ihre Aufsichtspflicht
Als pädagogische Fachkräfte sind Sie verpflichtet, Kinder vor Schäden zu schützen und auch Dritte vor Schädigungen zu bewahren. In Gefahrensituationen bedeutet dies aktives Handeln. Droht ein Kind sich oder andere zu verletzen, kann ein Festhalten notwendig sein, um Schaden abzuwenden.
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