Recht & Urteile

Fakten zum Zwischenzeugnis

Wenn Sie für ehemalige MitarbeiterInnen ein Zeugnis schreiben müssen, ist der Aufwand groß und Ihre Begeisterung hält sich meist in engen Grenzen. Möchte eine Fachkraft, die noch in Ihrer Kita […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

04.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie für ehemalige MitarbeiterInnen ein Zeugnis schreiben müssen, ist der Aufwand groß und Ihre Begeisterung hält sich meist in engen Grenzen. Möchte eine Fachkraft, die noch in Ihrer Kita arbeitet, ein Zwischenzeugnis haben, wirft das dann doch einige Fragen auf. Diese möchte ich Ihnen hier gerne beantworten.

Praxisbeispiel

Lisa Neumann leitet die Kita „Wirbelwind“. Eine ihrer MitarbeiterInnen hat sie um ein Zwischenzeugnis gebeten. Als sie nach dem Grund fragt, meint die Mitarbeiterin, sie wolle berufsbegleitend ein Studium an einer privaten Hochschule beginnen. Dafür brauche sie ein solches Zeugnis.

Rechtsgrundlage

Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, die Sie verpflichtet, MitarbeiterInnen auf deren Wunsch hin ein Zwischenzeugnis zu schreiben. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem Tarifvertrag, der in Ihrer Kita gilt, oder aus dem Arbeitsvertrag etwas anderes ergibt. Allerdings können MitarbeiterInnen ein solches Zeugnis auf Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse geltend machen können.

Das ist zu tun

Informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten, wann Sie ein Zwischenzeugnis für MitarbeiterInnen schreiben müssen und worauf Sie bei der Formulierung achten müssen.

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