Immer wieder kommt es vor, dass sich pädagogische Fachkräfte gegenüber Kindern im Ton vergreifen und sie anschreien. Dies bekommen Sie meist nicht aus erster Hand, sondern über KollegInnen, Elternbeschwerden und Bemerkungen von Kindern mit. Ihre Aufgabe ist es dann, Kinder vor solchen Situationen zu schützen, aber auch genau hinzusehen, warum sich KollegInnen so verhalten.
Beim Mittagessen der „Bärengruppe“ ist es sehr laut. Frau König schlägt schließlich mit der flachen Hand auf den Tisch und schreit den 4-jährigen Ben an: „Jetzt hältst du endlich den Mund!“ Ben bricht erschrocken in Tränen aus und möchte nicht mehr essen. Eine andere Fachkraft beobachtet die Situation und informiert nach dem Essen die Kita-Leitung.
Rechtsgrundlage: SGB VIII
Nach § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Ein Warnruf zum Schutz vor einer Gefahr ist zulässig. Anschreien, das ein Kind beschämt, bedroht oder verängstigt, überschreitet dagegen die Grenze zur Gewalt.
§ 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verpflichtet den Träger, ein Schutzkonzept mit Verhaltensregeln, Beschwerdewegen und einem Verfahren für Grenzverletzungen anzuwenden.
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