FRAGE: „Ich habe eine Stelle als pädagogische Fachkraft ausgeschrieben. Beworben hat sich unter anderem eine Dame, die mir im Vorstellungsgespräch mitteilte, dass sie nach mehreren schweren Bandscheibenvorfällen als schwerbehindert mit einem GdB von50 anerkannt sei.
Sie fühle sich aber trotzdem in der Lage, in der Kita zu arbeiten, wenn sie nicht schwer heben, nicht lange stehen oder auf dem Boden sitzen müsse.
Ich hatte aufgrund dieser Aussage Zweifel an der Eignung der Bewerberin für die von uns ausgeschriebene Stelle. Denn wir arbeiten viel im Freien, da bleibt es nicht aus, dass die KollegInnen viel stehen. Bücken und das Sitzen auf dem Boden oder auf niedrigen Stühlen gehören auch zum Alltag, genauso wie das Heben von Kindern, denn wir arbeiten in altersgemischten Gruppen. Vor allem die U3Kinder müssen – und möchten – mehrmals am Tag hochgehoben werden.
Ich habe mich dann schließlich gegen die Bewerberin entschieden und ihr schriftlich mitgeteilt, dass ich mich trotz ihrer guten Qualifikation entschieden habe, eine andere Bewerberin einzustellen, da sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung den Anforderungen, die die körperlich belastende Arbeit in der Kita mit sich bringt, nicht gewachsen ist.
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