Recht & Urteile

Dokumentation von Mitarbeitergesprächen

Als Kita-Leitung führen Sie eine Vielzahl von Mitarbeitergesprächen, z. B. als Jahresmitarbeitergespräch, als Rückkehrgespräch nach Krankheit, als BEM-Gespräch oder als Feedback- oder Kritikgespräch. Bei all diesen Formaten ist eine gute […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

27.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Als Kita-Leitung führen Sie eine Vielzahl von Mitarbeitergesprächen, z. B. als Jahresmitarbeitergespräch, als Rückkehrgespräch nach Krankheit, als BEM-Gespräch oder als Feedback- oder Kritikgespräch. Bei all diesen Formaten ist eine gute Dokumentation wichtig. Sie schafft Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit für alle Beteiligten.

Praxisbeispiel

Janne Schneider leitet die Kita „Wilde Zwerge“. Sie muss mit einer Kollegin ein Gespräch führen, da diese wiederholt gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen hat. Sie ermahnt sie und fertigt ein Protokoll des Gesprächs. Die Kollegin weigert sich allerdings, dieses Protokoll zu unterzeichnen.

Rechtsgrundlage

Als Kita-Leitung können Sie im Rahmen Ihres Weisungsrechts Mitarbeitergespräche anberaumen, und die KollegInnen müssen hieran teilnehmen.

Das ist zu tun

Halten Sie zumindest die wichtigen Ergebnisse eines Mitarbeitergesprächs schriftlich fest. Das gibt Sicherheit für alle Beteiligten.

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