Kein anderes Thema sorgt in Kita-Teams so verlässlich für Diskussionen und Spannungen wie der Dienstplan. Dabei ist er das handwerkliche Herzstück Ihrer Leitungsarbeit – und klar geregelt. Lesen Sie hier, wo Ihre Spielräume liegen und wo Ihre Grenzen sind.
Rechtliche Grundlage: GewO
Ihr Träger legt bei der Einstellung die Wochenarbeitszeit der MitarbeiterInnen fest. Die Verteilung dieser Arbeitszeit auf die einzelnen Tage ist Ihre Aufgabe als Kita-Leitung. Das ergibt sich aus dem sogenannten Direktions- oder Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Ihr Träger überträgt Ihnen dieses Recht, wenn er Ihnen die Dienstplanung überlässt.
Das ist zu tun: Verantwortung übernehmen
Sie entscheiden, wer Frühdienst hat und wer den Spätdienst übernimmt, wie die Schichten aufgeteilt sind und ob und wann MitarbeiterInnen in Teilzeit einen freien Tag haben.
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