Teamkommunikation

Deutsch als gemeinsame Teamsprache: Was dürfen Sie verlangen?

Mehrsprachige Teams sind eine Stärke. Trotzdem muss die Kommunikation im Team zuverlässig funktionieren. Der Träger darf deshalb für bestimmte dienstliche Situationen Deutsch als gemeinsame Sprache festlegen. Ein pauschales Verbot anderer […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

30.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Mehrsprachige Teams sind eine Stärke. Trotzdem muss die Kommunikation im Team zuverlässig funktionieren. Der Träger darf deshalb für bestimmte dienstliche Situationen Deutsch als gemeinsame Sprache festlegen. Ein pauschales Verbot anderer Sprachen geht jedoch zu weit.

Spanisch in der Mittagspause In der Kita „Wilde Zwerge“ arbeiten mehrere pädagogische Fachkräfte mit spanischer Herkunft. In der Pause sitzen diese Fachkräfte zusammen, unterhalten sich auf Spanisch und lachen viel. Einige KollegInnen fühlen sich hierdurch ausgegrenzt und äußern den Verdacht, dass über das Team gelästert wird. Die Kita- Leitung weist das Team daraufhin an, in der Kita nur noch Deutsch zu sprechen. Dadurch fühlen sich die spanischsprechenden KollegInnen diskriminiert.

Rechtsgrundlage: § 106 GewO und AGG

Nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber Arbeitsleistung und Verhalten im Betrieb nach billigem Ermessen bestimmen. Er kann eine gemeinsame Arbeitssprache festlegen, wenn die Aufgabe, Sicherheit oder Zusammenarbeit dies erfordert. Auch die Aufforderung zu einem Deutschkurs verstößt nach dem Bundesarbeitsgericht nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn die Tätigkeit entsprechende Kenntnisse verlangt. Die Sprachregel muss jedoch geeignet, erforderlich und angemessen sein.

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