Datenschutz

Datenschutz in der Eingewöhnung: Wenn Eltern mit in der Gruppe sind

In der Eingewöhnung halten sich Eltern oft über Wochen im Gruppenraum auf – und bei den ersten Trennungsversuchen warten sie nicht selten unbeaufsichtigt in der Einrichtung. Dabei sehen und hören […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

16.07.2026 · 2 Min Lesezeit

In der Eingewöhnung halten sich Eltern oft über Wochen im Gruppenraum auf – und bei den ersten Trennungsversuchen warten sie nicht selten unbeaufsichtigt in der Einrichtung. Dabei sehen und hören sie zwangsläufig Persönliches über andere Kinder, MitarbeiterInnen, Familien und Kita-Interna. Was harmlos wirkt, ist datenschutzrechtlich heikel – und für den Schutz dieser Daten sind Sie als Leitung verantwortlich.

Rechtsgrundlage: DSGVO

Für den Schutz der personenbezogenen Daten aller betreuten Kinder und ihrer Familien sind Sie als Kita-Leitung verantwortlich – auch dann, wenn Eltern im Rahmen der Eingewöhnung anwesend sind.

Da Eltern, die die Eingewöhnung ihres Kindes begleiten, anders als Ihre MitarbeiterInnen, keiner arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, müssen Sie dafür sorgen, dass Informationen über andere Kinder, deren Familien, über MitarbeiterInnen, aber auch über Kita-Interna nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an andere Eltern.

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