Ihre Fragen aus dem Kita-Alltag

„Darf ich vorschreiben, was meine MitarbeiterInnen im Sommer in der Kita tragen?“

FRAGE: „An heißen Tagen tauchen bei mir im Team plötzlich Hotpants, tief ausgeschnittene Tops und bauchfreie Shirts auf. Mir ist das unangenehm – die Kinder klettern an den Kolleginnen herum, […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

08.07.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „An heißen Tagen tauchen bei mir im Team plötzlich Hotpants, tief ausgeschnittene Tops und bauchfreie Shirts auf. Mir ist das unangenehm – die Kinder klettern an den Kolleginnen herum, die Eltern schauen kritisch. Wie weit kann ich als Leitung Kleidungsvorgaben machen, ohne meinen MitarbeiterInnen vorzuschreiben, was sie persönlich schön finden dürfen?“

ANTWORT: Nach § 106 Gewerbeordnung dürfen Sie als Leitung Vorgaben zur Arbeitskleidung machen – Sie brauchen dafür aber immer ein berechtigtes Interesse. In der Kita lassen sich gleich mehrere solcher Interessen begründen: Hygiene und Sicherheit (etwa beim Wickeln, beim Klettern oder bei Wasserspielen), pädagogische Anforderungen (häufiges Bücken, Hocken, Tragen) und die Außenwirkung gegenüber Eltern. Auf dieser Grundlage können Sie sachlich begründete Vorgaben machen – etwa, dass Bauch und Schultern bedeckt sowie Schuhe geschlossen und rutschfest sein müssen und dass keine langen, herabhängenden Ketten oder großen Ohrringe getragen werden.

Grenzen gibt es trotzdem: Ihre Vorgaben müssen verhältnismäßig, der Witterung angepasst und geschlechtsneutral sein. Sie können keine bestimmten Marken oder Farben verlangen und Sie dürfen keine Regel aufstellen, die Frauen etwas verbietet, was Männern erlaubt ist.

Meine Empfehlung: Regeln gemeinsam festlegen

Statt einzelne MitarbeiterInnen anzusprechen, wenn das Outfit nicht passt, vereinbaren Sie im Team gemeinsam eine Kleiderordnung. Diese sollte für hochsommerliche Temperaturen geeignet sein und sowohl den Bedürfnissen des Teams nach luftiger Kleidung als auch dem professionellen und sicheren Auftreten Ihrer Fachkräfte Rechnung tragen. So vermeiden Sie peinliche Einzelgespräche und Ungleichbehandlung. Eigentlich können Sie sich auf Folgendes einigen: „Die Kleidung muss der pädagogischen Arbeit entsprechen. Sie ist bequem, sauber und bedeckt Schultern, Bauch, Dekolleté und Beine bis zu einer Handbreit überm Knie.“

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