Ihre Fragen aus dem Kita-Alltag

„Darf eine Fachkraft ihren Lebensgefährten zum Mitarbeitergespräch mitbringen?“

FRAGE: „Eine pädagogische Fachkraft möchte ihren Lebensgefährten zum anstehenden Jahresmitarbeitergespräch mitbringen. Sie fühle sich bei solchen Gesprächen unsicher und wünsche sich Unterstützung. Ich möchte mit ihr über die Zusammenarbeit im […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

30.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Eine pädagogische Fachkraft möchte ihren Lebensgefährten zum anstehenden Jahresmitarbeitergespräch mitbringen. Sie fühle sich bei solchen Gesprächen unsicher und wünsche sich Unterstützung. Ich möchte mit ihr über die Zusammenarbeit im Team, ihre pädagogische Arbeit und mehrere Elternbeschwerden sprechen. Der Lebensgefährte arbeitet nicht in unserer Kita und kennt nur ihre Schilderungen. Muss ich seiner Teilnahme zustimmen? Darf stattdessen ein Mitglied des Betriebsrats oder der Mitarbeitervertretung (MAV) teilnehmen?“

ANTWORT: Die Fachkraft hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihren Lebensgefährten zu einem Mitarbeitergespräch mitzubringen. Das Gespräch gehört zum Arbeitsverhältnis und betrifft vertrauliche Personalangelegenheiten. Sie legen daher fest, wer teilnimmt und ob eine betriebsfremde Begleitperson zugelassen wird. Sie dürfen der Teilnahme zustimmen. Sinnvoll ist das meist nicht: Der Lebensgefährte besitzt keine betriebliche Funktion und könnte ein offenes Gespräch erschweren. Zudem können Angaben über andere MitarbeiterInnen, Eltern oder Kinder zur Sprache kommen. Diese dürfen Sie nicht gegenüber einem Außenstehenden offenlegen.

Anders kann es bei einer betrieblichen Interessenvertretung aussehen. Nach § 82 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz darf die Fachkraft bei einer Erörterung ihrer Leistungen und beruflichen Entwicklung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Für kirchliche oder öffentliche Träger kann die jeweilige Mitarbeiter- oder Personalvertretungsordnung vergleichbare Rechte vorsehen.

Meine Empfehlung: Lebensgefährten ablehnen

Lehnen Sie die Teilnahme des Lebensgefährten mit Hinweis auf Vertraulichkeit und Datenschutz ab. Weisen Sie die Kollegin darauf hin, dass sie sich Unterstützung vom Betriebsrat oder von der MAV holen kann (sofern vorhanden). Diese haben über den Inhalt Stillschweigen zu bewahren.

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