Fragen aus dem Kita-Alltag

„Darf eine Fachkraft ein Kind gegen seinen Willen fotografieren?“

FRAGE: „Für die Portfolios der Kinder machen meine MitarbeiterInnen regelmäßig Fotos von den Kindern. Die Eltern des 5jährigen Emil haben schriftlich eingewilligt, dass Fotos ihres Kindes gemacht und (u. a.) […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

14.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: „Für die Portfolios der Kinder machen meine MitarbeiterInnen regelmäßig Fotos von den Kindern. Die Eltern des 5jährigen Emil haben schriftlich eingewilligt, dass Fotos ihres Kindes gemacht und (u. a.) im Portfolio verwendet werden dürfen. Als eine Mitarbeiterin die Kamera auf Emil richtet, hält er die Hände vor das Gesicht und sagt wütend: ,Nein, ich will nicht fotografiert werden!‘ Die Mitarbeiterin hat Emil trotzdem fotografiert und meint, die Zustimmung der Eltern reiche aus. Ich sehe das anders. Was stimmt denn jetzt?“

ANTWORT: Sie haben vollkommen recht. Auch eine wirksame Einwilligung der Sorgeberechtigten zum Fotografieren ist kein Freibrief, den erkennbaren Willen eines Kindes zu übergehen.

Fotos sind personenbezogene Daten. Für ihre Aufnahme und Nutzung benötigt die Kita eine Rechtsgrundlage. Bei Fotos ist dies regelmäßig eine freiwillige und informierte Einwilligung der Eltern.

Nehmen Sie das Kind ernst

Eltern vertreten ihr noch nicht einwilligungsfähiges Kind. Trotzdem hat das Kind eigene Persönlichkeitsrechte. Zu diesen gehört das Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung seiner Wünsche. Je besser das Kind die Bedeutung und Folgen eines Fotos versteht, desto stärker wiegt sein Wille. Ein klares „Nein“, Wegdrehen oder Verdecken des Gesichts müssen Ihre MitarbeiterInnen deshalb respektieren. Ein Foto gegen erkennbaren Widerstand des Kindes widerspricht Ihrem beteiligungs- und bedürfnisorientierten Schutzkonzept, zumal es hier keinen zwingenden Grund gibt, sich – zum Wohl und Schutz des Kindes – über seinen ausdrücklich ausgesprochenen Willen hinwegzusetzen.

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