Im Krippenalltag tragen Sie eine besonders hohe Verantwortung: Kinder unter 3 Jahren sind in allen Bereichen auf Schutz und Fürsorge angewiesen. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Ereignisse an das Jugendamt gemeldet werden müssen. Grundlage ist § 47 SGB VIII.
Für Sie als Fachkraft ist es wichtig, diese Vorschrift zu kennen, um im Ernstfall sicher reagieren zu können. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – speziell angepasst an die Arbeit mit U3-Kindern.
Frage 1: Müssen personelle Engpässe gemeldet werden?
Ja. Sobald die Aufsicht oder Versorgung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist, besteht eine Meldepflicht. Gerade in Krippengruppen kann schon ein kurzfristiger Ausfall große Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben.
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