Themenheft: Dienstplan & Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz als Basis einer korrekten Dienstplangestaltung

Als Kita-Leitung tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) in Ihrer Einrichtung. Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit – und was nicht? Wer entscheidet das und welche […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

19.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Als Kita-Leitung tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) in Ihrer Einrichtung. Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit – und was nicht? Wer entscheidet das und welche Konsequenzen drohen, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden? Dieser Beitrag gibt Ihnen den Überblick, worauf Sie im Alltag achten müssen, wenn Sie Ihre Dienstpläne gestalten.

Klären Sie im Team, was Arbeitszeit ist

Das ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2). Maßgeblich ist nicht der Ort der Tätigkeit oder die Öffnungszeiten Ihrer Kita, sondern ob die Tätigkeit vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt wurde. Elternabende, Fortbildungen und offizielle Kita-Veranstaltungen zählen zur Arbeitszeit – auch außerhalb der regulären Öffnungszeit. Nicht dazu gehören Wege und Umkleidezeiten sowie Ruhe und Raucherpausen.

Halten Sie die gesetzlichen Höchstgrenzen ein

Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Ausnahmsweise ist eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt.

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