Die Borderline-Persönlichkeitsstörung gehört zu den emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen und kann sich durch Stimmungsschwankungen, zwischenmenschliche Konflikte und impulsive Reaktionen zeigen. Wie gehen Sie als Kita-Leitung damit um, wenn eine Fachkraft diese Diagnose hat? Welche arbeitsrechtlichen Pflichten und Möglichkeiten bestehen? Hier finden Sie Orientierung.
Frage 1: „Darf eine pädagogische Fachkraft mit Borderline-Störung überhaupt mit Kindern arbeiten?“
Antwort: Ja. Eine psychische Erkrankung allein rechtfertigt weder ein Berufsverbot noch eine krankheitsbedingte Kündigung. Entscheidend ist, ob die Fachkraft ihre Arbeitsleistung erbringen und die Kinder sicher betreuen kann. Menschen mit Borderline- Störung können mit geeigneter Therapie zuverlässig arbeiten, auch mit Kindern. Die Diagnose allein sagt nichts darüber aus, ob jemand für den Beruf geeignet ist. Wichtig ist, ob Betroffene sich so weit im Griff haben, dass die Kinder sicher betreut werden können.
Frage 2: „Muss ich als Kita-Leitung meinen Träger informieren?“
Sie haben noch keinen Zugang, aber möchten den gesamten Inhalt lesen?
| Testen Sie jetzt „KITA-TEAM rechtssicher leiten“ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen rund um die Themen Arbeitsrecht und Personalführung in der Kita. | ![]() |
