Ein alkoholisierter Elternteil steht in der Garderobe und will sein Kind mitnehmen – eine der schwierigsten Situationen im Kita-Alltag. Sie als Kita-Leitung müssen das Kind schützen, ohne die Eltern bloßzustellen, und Ihr Team durch klare Vorgaben entlasten.
Praxisbeispiel
Um 16:30 Uhr steht der Vater von Mara in der Garderobe. Eine pädagogische Fachkraft riecht deutlich Alkohol, der Vater spricht undeutlich und schwankt leicht. Er will Mara nach Hause mitnehmen. Er ist mit dem Auto gekommen. Die Fachkraft hat das Gefühl, dass das Kind so nicht sicher ist, und ruft die Kita-Leitung dazu.
Rechtsgrundlage
Die Aufsichtspflicht der Kita endet erst mit der Übergabe an eine zur Aufsicht fähigen, abholberechtigten Person (§ 832 BGB). Eine offensichtlich stark alkoholisierte Person ist nicht aufsichtsfähig. Wer ein Kind dennoch übergibt, kann es in eine hilflose Lage versetzen – das erfüllt im schwersten Fall den Tatbestand der Aussetzung nach § 221 StGB. Denn: Ihre Aufsichtspflicht begründet zugleich eine Garantenstellung: Sie sind verpflichtet, das Kind zu schützen, bis die Übergabe an eine geeignete Person möglich ist.
Das ist zu tun
Sprechen Sie den Elternteil im 4AugenGespräch an. Verweigern Sie die Übergabe sachlich. Bieten Sie Lösungen an: z. B. indem Sie den anderen Elternteil oder einen Notfallkontakt anrufen. Bei aggressivem Verhalten oder Verweigerung informieren Sie umgehend die Polizei.
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